Richtwerte für Grundstücke
Bodenrichtwerte
Bodenrichtwerte werden für Bauland, werdendes Bauland sowie für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke im zweijährigen Rhythmus zum Stichtag 31. Dezember eines geraden Jahres in Abstimmung mit dem Finanzamt, den Gemeinden und freischaffenden Gutachtern bestimmt.