Im Gemeindegebiet des Marktes Maßbach befinden sich eine Reihe von Baudenkmälern sowie Bodendenkmälern.
Wer ein Baudenkmal oder z. B. auch ein Flurdenkmal besitzt oder Anlagen, die sich in der Nähe eines Baudenkmales bzw. im Bereich eines Denkmalensembles befinden, darf an diesen Anlagen keine Veränderung ohne vorherige Erlaubnis des Landratsamtes – Untere Denkmalschutzbehörde – vornehmen. Dies gilt auch, wenn diese Änderungen im Übrigen baugenehmigungsfrei bzw. beim Abbruch anzeigepflichtig oder anzeigefrei sind.
Näheres hierzu kann der Internetseite des Landratsamtes Bad Kissingen entnommen werden.