Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über die Möglichkeiten der Förderung bzw. über die steuerlichen Vorteile für Maßnahmen im Markt Maßbach
!!! Generell gilt zu beachten, dass Aufträge erst nach der Zusage durch die Gemeinde erfolgen dürfen !!!
Die steuerlichen Vorteile gelten für folgende Gemeindeteile:
Sanierungsgebiet "Altort" Maßbach
Sanierungsgebiet "Innenbereich Poppenlauer"
Sanierungsgebiet "Innenbereich Weichtungen"
Steuerlicher Vorteil:
Bei einem Gebäude in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet kann der Steuerpflichtige im Jahr der Herstellung und in den folgenden 7 Jahren jeweils bis zu 9% und in den folgenden 4 Jahres jeweils bis zu 7% der Herstellungskosten für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen im Sinne des § 177 BauGB absetzen.
Die Inanspruchnahme von erhöhten Absetzungen für Herstellungskosten oder Anschaffungskosten bei Gebäuden in Sanierungsgebieten setzt eine Vereinbarung mit dem Markt Maßbach voraus, die vor Beginn der Maßnahme abgeschlossen werden muss.
Rechtsgrundlage:
§ 7h EStG Erhöhte Absetzung bei Gebäuden in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen
§ 10f Steuerbegünstigungen für zu eigenen Wohnzwecken genutzten Baudenkmale und Gebäude in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen
§ 11a EStG Sonderbehandlung von Erhaltungsaufwand bei Gebäuden in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen
Hinweis:
Änderungen beim EStG sind zu beachten!
Ansprechpartner:
die jeweils zuständigen Finanzämter bzw. Steuerberater
Antragstellung und Auskunft erfolgt beim Markt Maßbach