Förderprogramm Innenentwicklung

Förderprogramm Innenentwicklung

gilt für folgende Gemeindeteile:

Festgelegte Ortskerne in allen Gemeindeteilen 
(Lagepläne siehe unten)

Förderfähige Maßnahmen:

-    Förderfähig ist die Bausubstanz von Gebäuden, die bisher zu Wohnzwecken, zu Gewerbezwecken oder sonstigen Zwecken (z.B. landwirtschaftliche Nutzung) genutzt wurden und die einer neuen Wohn- oder Gewerbenutzung zugeführt werden.

-   Soweit Gebäude im vorgenannten Sinne abgebrochen und dafür ein Ersatzgebäude errichtet wird, so ist der Ersatzbau auch förderfähig. Gleiches gilt für Baulücken.

Höhe der Förderung:

max. 10.000 € zzgl. pro Kind 2,5 % der nachgewiesenen Investitionskosten

Anträge sind zu stellen beim:

Markt Maßbach
Marktplatz 1
97711 Maßbach

Förderprogramm Förderprogramm, 209 KB
Geltungsbereich Maßbach Geltungsbereich Maßbach, 341 KB
Geltungsbereich Poppenlauer Geltungsbereich Poppenlauer, 426 KB
Geltungsbereich Weichtungen Geltungsbereich Weichtungen, 168 KB
Geltungsbereich Volkershausen Geltungsbereich Volkershausen, 174 KB
291_291_ma_foerderantrag_innenentwicklung_blanko_2 (1) 291_291_ma_foerderantrag_innenentwicklung_blanko_2 (1), 594 KB
294_ma_verwendungsnachweis_foerderprogramm_innenentwicklung_blanko (1) 294_ma_verwendungsnachweis_foerderprogramm_innenentwicklung_blanko (1), 495 KB
Flyer Flyer, 608 KB

Kontakt
Markt Maßbach
Marktplatz 1
Tel: +49 (9735)89-0
Fax: +49 (9735)89-199
E-Mail: zentrale@massbach.de
De-Mail: zentrale@massbach.de-mail.de

Öffnungszeiten:

Montag - Freitag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag: 15:00 Uhr - 17:30 Uhr

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