Herr Michael Ramm
Tel: 09735 / 89 - 111
eMai: Kontakt aufnehmen
gilt für folgende Gemeindeteile:
Festgelegte Ortskerne in allen Gemeindeteilen
(Lagepläne siehe unten)
Förderfähige Maßnahmen:
- Förderfähig ist die Bausubstanz von Gebäuden, die bisher zu Wohnzwecken, zu Gewerbezwecken oder sonstigen Zwecken (z.B. landwirtschaftliche Nutzung) genutzt wurden und die einer neuen Wohn- oder Gewerbenutzung zugeführt werden.
- Soweit Gebäude im vorgenannten Sinne abgebrochen und dafür ein Ersatzgebäude errichtet wird, so ist der Ersatzbau auch förderfähig. Gleiches gilt für Baulücken.
Höhe der Förderung:
max. 10.000 € zzgl. pro Kind 2,5 % der nachgewiesenen Investitionskosten
Anträge sind zu stellen beim:
Markt Maßbach
Marktplatz 1
97711 Maßbach
Förderprogramm, 209 KB |
Geltungsbereich Maßbach, 341 KB |
Geltungsbereich Poppenlauer, 426 KB |
Geltungsbereich Weichtungen, 168 KB |
Geltungsbereich Volkershausen, 174 KB |
291_291_ma_foerderantrag_innenentwicklung_blanko_2 (1), 594 KB |
294_ma_verwendungsnachweis_foerderprogramm_innenentwicklung_blanko (1), 495 KB |
Flyer, 608 KB |